Zivilrechtliche Nebengebiete
Handelsrecht
Der Kaufmannsbegriff
Kaufmann kraft Rechtsform, § 6 Abs. 1 HGB
Kaufmann kraft Rechtsform, § 6 Abs. 1 HGB
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
G ist Alleingesellschafterin der K-GmbH, einer kleinen Konzertagentur.
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Einordnung des Falls
Kaufmann kraft Rechtsform, § 6 Abs. 1 HGB
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Eine Kapitalgesellschaft ist Kaufmann, wenn sie Handelsgesellschaft ist (§ 6 Abs. 1 HGB).
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Um Handelsgesellschaft zu sein, müsste die K-GmbH auf den Betrieb eines Handelsgewerbes gerichtet sein (§ 6 Abs. 1 HGB).
Nein, das trifft nicht zu!
3. G als Alleingesellschafterin der GmbH ist selbst auch Kaufmann.
Nein!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Vulpes
20.4.2021, 08:36:19
Halli liebes Jurafuchs-Team, vlt täusche ich mich, aber ich glaube, dass die vorletzten Frage - nicht - stimmt. Kapitalgesellschaften doch kraft Gesetzes Kaufmann (Form-Kaufmann) und nicht wie
Handelsgesellschaftennach den Bestimmungen von § 6 HGB, oder bringe ich das was durcheinander? VG
Lukas_Mengestu
20.4.2021, 16:40:22
Hallo Adrian, die Antwort auf die zweite Frage lautet "stimmt nicht", weil danach gefragt wird, ob die Kapitalgesellschaften ein Handelsgewerbe betreiben müssen. Dies ist indes nicht notwendig, da sie unmittelbar kraft Gesetzes Handesgesellschaften iSd § 6 Abs. 1 HGB sind. Hilfreich ist hier auch noch einmal der Maßstab, der in Frage 1 abgeprüft wird. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
Vulpes
20.4.2021, 16:59:05
Sry. Ich meinte die erste Frage. Die ist gerade "stimmt", aber ich denke die richtige Antwort ist "stimmt nicht".
Whiskey
8.5.2021, 19:14:26
Ich bin in dem Fall bei Adrian. LG
by1111
25.4.2022, 18:34:44
Hi @[Vulpes](105843), kommt vielleicht etwas spät, aber man sagt ja bekanntlich „besser spät als nie“. Am Beispiel einer GmbH lässt sich das ganze gut erläutern. Eine GmbH ist kraft Gesetzes Kaufmann, allerdings nur i.V.m. §6 Abs. 1 HGB. Denn §13 Abs. 3 GmbHG stellt nur klar, dass die GmbH eine Handelsgesellschaft ist. §6 Abs. 1 HGB begründet nachfolgend, dass die Vorschriften über die Kaufleute auch auf
HandelsgesellschaftenAnwendung finden. Insofern ist die Frage mMn gerade richtig gerade richtig beantwortet.
bertha
6.8.2022, 17:41:57
Hallo, liebes JuraFuchs-Team, ich finde die Formulierung der ersten Frage "..., wenn sie ein Handelsgewerbe..." irritierend. Diese Verwirrung setzt sich vor diesem Hintergrund dann in Frage 2 fort. "Wenn" klingt nach Bedingung bzw. Voraussetzung. Das ist es doch bei der Kapitalgesellschaft gerade nicht, oder doch?
Lukas_Mengestu
28.9.2022, 17:47:50
Hallo bertha, hier musst Du sauber unterscheiden. In der ersten Frage wird gefragt, ob die Kapitalgesellschaft eine HandelsGESELLSCHAFT sein muss, um Kaufmann zu sein. Dies ist zu bejahen, denn eine Handelsgesellschaft liegt vor, wenn a) diese auf den Betrieb eines Handelsgewerbes gerichtet ist oder b) die Eigenschaft per Gesetz zugewiesen ist. In der Frage 2 geht es dann darum, ob die K-GmbH auf ein HandelsGEWERBE ausgerichtet sein muss, um Handelsgesellschaft zu sein. Dies ist zu verneinen, da einer GmbH bereits gesetzlich die Eigentschaft als Handelsgesellschaft zugeschrieben ist (§ 13 Abs. 3 GmbHG). Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team