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Jurafuchs

G ist Alleingesellschafterin der K-GmbH, einer kleinen Konzertagentur.

Einordnung des Falls

Kaufmann kraft Rechtsform, § 6 Abs. 1 HGB

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Eine Kapitalgesellschaft ist Kaufmann, wenn sie Handelsgesellschaft ist (§ 6 Abs. 1 HGB).

Genau, so ist das!

Vorschriften, die den Kaufmann betreffen, finden auch auf Handelsgesellschaften Anwendung (§ 6 Abs. 1 HGB). Handelsgesellschaften sind solche, die auf den Betrieb eines Handelsgewerbes gerichtet sind, oder denen diese Eigenschaft per Gesetz zugewiesen wird. Personengesellschaften sind Handelsgesellschaften, wenn sie auf den Betrieb eines Handelsgewerbes gerichtet sind. Kapitalgesellschaften wie die GmbH, AG und die KGaA gelten kraft gesetzlicher Bestimmungen aufgrund ihrer Rechtsform als Handelsgesellschaften (§ 13 Abs. 3 GmbHG, § 3 Abs. 1 AktG, § 278 Abs. 3 AktG) ("Form-Kaufmann").

2. Um Handelsgesellschaft zu sein, müsste die K-GmbH auf den Betrieb eines Handelsgewerbes gerichtet sein (§ 6 Abs. 1 HGB).

Nein, das trifft nicht zu!

Personengesellschaften sind Handelsgesellschaften, wenn sie auf den Betrieb eines Handelsgewerbes gerichtet sind. Kapitalgesellschaften wie die GmbH, AG und die KGaA gelten kraft gesetzlicher Bestimmungen aufgrund ihrer Rechtsform als Handelsgesellschaften (§ 13 Abs. 3 GmbHG, § 3 Abs. 1 AktG, § 278 Abs. 3 AktG) ("Form-Kaufmann"). Dies gilt unabhängig davon, ob ein Handelsgewerbe betrieben wird (§ 6 Abs. 2 HGB). Die K-GmbH erhält die Eigenschaft als Handelsgesellschaft aufgrund ihrer Rechtsform durch spezialgesetzliche Bestimmung (§ 13 Abs. 3 GmbHG). Der Betrieb eines Handelsgewerbes ist hierfür nicht notwendig (§ 6 Abs. 2 HGB). Sie ist daher „Form-Kaufmann“ (§ 6 Abs. 1 HGB).

3. G als Alleingesellschafterin der GmbH ist selbst auch Kaufmann.

Nein!

Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit. Sie ist als juristische Person alleiniger Träger des Unternehmens. Nur die GmbH ist Kaufmann kraft Rechtsform. Die nicht persönlich haftenden Gesellschafter der GmbH sind nicht automatisch auch Kaufmann.

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Vulpes

Vulpes

20.4.2021, 08:36:19

Halli liebes Jurafuchs-Team, vlt täusche ich mich, aber ich glaube, dass die vorletzten Frage - nicht - stimmt. Kapitalgesellschaften doch kraft Gesetzes Kaufmann (Form-Kaufmann) und nicht wie Handelsgesellschaften nach den Bestimmungen von § 6 HGB, oder bringe ich das was durcheinander? VG

Lukas_Mengestu

Lukas_Mengestu

20.4.2021, 16:40:22

Hallo Adrian, die Antwort auf die zweite Frage lautet "stimmt nicht", weil danach gefragt wird, ob die Kapitalgesellschaften ein Handelsgewerbe betreiben müssen. Dies ist indes nicht notwendig, da sie unmittelbar kraft Gesetzes Handesgesellschaften iSd § 6 Abs. 1 HGB sind. Hilfreich ist hier auch noch einmal der Maßstab, der in Frage 1 abgeprüft wird. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team

Vulpes

Vulpes

20.4.2021, 16:59:05

Sry. Ich meinte die erste Frage. Die ist gerade "stimmt", aber ich denke die richtige Antwort ist "stimmt nicht".

WH

Whiskey

8.5.2021, 19:14:26

Ich bin in dem Fall bei Adrian. LG

BY11

by1111

25.4.2022, 18:34:44

Hi @[Vulpes](105843), kommt vielleicht etwas spät, aber man sagt ja bekanntlich „besser spät als nie“. Am Beispiel einer GmbH lässt sich das ganze gut erläutern. Eine GmbH ist kraft Gesetzes Kaufmann, allerdings nur i.V.m. §6 Abs. 1 HGB. Denn §13 Abs. 3 GmbHG stellt nur klar, dass die GmbH eine Handelsgesellschaft ist. §6 Abs. 1 HGB begründet nachfolgend, dass die Vorschriften über die Kaufleute auch auf Handelsgesellschaften Anwendung finden. Insofern ist die Frage mMn gerade richtig gerade richtig beantwortet.

BER

bertha

6.8.2022, 17:41:57

Hallo, liebes JuraFuchs-Team, ich finde die Formulierung der ersten Frage "..., wenn sie ein Handelsgewerbe..." irritierend. Diese Verwirrung setzt sich vor diesem Hintergrund dann in Frage 2 fort. "Wenn" klingt nach Bedingung bzw. Voraussetzung. Das ist es doch bei der Kapitalgesellschaft gerade nicht, oder doch?

Lukas_Mengestu

Lukas_Mengestu

28.9.2022, 17:47:50

Hallo bertha, hier musst Du sauber unterscheiden. In der ersten Frage wird gefragt, ob die Kapitalgesellschaft eine HandelsGESELLSCHAFT sein muss, um Kaufmann zu sein. Dies ist zu bejahen, denn eine Handelsgesellschaft liegt vor, wenn a) diese auf den Betrieb eines Handelsgewerbes gerichtet ist oder b) die Eigenschaft per Gesetz zugewiesen ist. In der Frage 2 geht es dann darum, ob die K-GmbH auf ein HandelsGEWERBE ausgerichtet sein muss, um Handelsgesellschaft zu sein. Dies ist zu verneinen, da einer GmbH bereits gesetzlich die Eigentschaft als Handelsgesellschaft zugeschrieben ist (§ 13 Abs. 3 GmbHG). Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team


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