Zivilrechtliche Nebengebiete

Handelsrecht

Der Kaufmannsbegriff

Kaufmann kraft Rechtsform, § 6 Abs. 1 HGB

Kaufmann kraft Rechtsform, § 6 Abs. 1 HGB

3. Juli 2025

7 Kommentare

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G ist Alleingesellschafterin der K-GmbH, einer kleinen Konzertagentur.

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Einordnung des Falls

Kaufmann kraft Rechtsform, § 6 Abs. 1 HGB

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Eine Kapitalgesellschaft ist Kaufmann, wenn sie Handelsgesellschaft ist (§ 6 Abs. 1 HGB).

Genau, so ist das!

Vorschriften, die den Kaufmann betreffen, finden auch auf Handelsgesellschaften Anwendung (§ 6 Abs. 1 HGB). Handelsgesellschaften sind solche, die auf den Betrieb eines Handelsgewerbes gerichtet sind, oder denen diese Eigenschaft per Gesetz zugewiesen wird. Personengesellschaften sind Handelsgesellschaften, wenn sie auf den Betrieb eines Handelsgewerbes gerichtet sind. Kapitalgesellschaften wie die GmbH, AG und die KGaA gelten kraft gesetzlicher Bestimmungen aufgrund ihrer Rechtsform als Handelsgesellschaften (§ 13 Abs. 3 GmbHG, § 3 Abs. 1 AktG, § 278 Abs. 3 AktG) ("Form-Kaufmann").
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2. Um Handelsgesellschaft zu sein, müsste die K-GmbH auf den Betrieb eines Handelsgewerbes gerichtet sein (§ 6 Abs. 1 HGB).

Nein, das trifft nicht zu!

Personengesellschaften sind Handelsgesellschaften, wenn sie auf den Betrieb eines Handelsgewerbes gerichtet sind. Kapitalgesellschaften wie die GmbH, AG und die KGaA gelten kraft gesetzlicher Bestimmungen aufgrund ihrer Rechtsform als Handelsgesellschaften (§ 13 Abs. 3 GmbHG, § 3 Abs. 1 AktG, § 278 Abs. 3 AktG) ("Form-Kaufmann"). Dies gilt unabhängig davon, ob ein Handelsgewerbe betrieben wird (§ 6 Abs. 2 HGB). Die K-GmbH erhält die Eigenschaft als Handelsgesellschaft aufgrund ihrer Rechtsform durch spezialgesetzliche Bestimmung (§ 13 Abs. 3 GmbHG). Der Betrieb eines Handelsgewerbes ist hierfür nicht notwendig (§ 6 Abs. 2 HGB). Sie ist daher „Form-Kaufmann“ (§ 6 Abs. 1 HGB).

3. G als Alleingesellschafterin der GmbH ist selbst auch Kaufmann.

Nein!

Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit. Sie ist als juristische Person alleiniger Träger des Unternehmens. Nur die GmbH ist Kaufmann kraft Rechtsform. Die nicht persönlich haftenden Gesellschafter der GmbH sind nicht automatisch auch Kaufmann.
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