Zivilrechtliche Nebengebiete
Handelsrecht
Der Kaufmannsbegriff
Kaufmannseigenschaft von Handelsgesellschaften, § 6 Abs. 1 HGB
Kaufmannseigenschaft von Handelsgesellschaften, § 6 Abs. 1 HGB
4. April 2025
5 Kommentare
4,8 ★ (9.436 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

A, B und C betreiben am Wochenende gemeinsam einen Obststand auf dem Wochenmarkt in der Form einer GbR (ABC-GbR).
Diesen Fall lösen 71,1 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Kaufmannseigenschaft von Handelsgesellschaften, § 6 Abs. 1 HGB
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Eine Gesellschaft ist Kaufmann, wenn sie Handelsgesellschaft ist (§ 6 Abs. 1 HGB).
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die ABC-GbR ist eine Handelsgesellschaft (§ 6 Abs. 1 HGB).
Nein!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Haughty Onion
12.12.2023, 10:44:10
wenn sie sich jedoch eintragen ließe, wäre sie Kaufmann oder?

Nils
26.1.2024, 11:18:17
Eine kleingewerbliche GbR (die die Voraussetzungen des § 105 HGB nicht erfüllt) kann die
Kaufmannseigenschaftkraft konstitutiver Eintragung in das Handelsregister erlangen.

styx 🦦
27.3.2024, 09:15:20
Sie kann sich eintragen lassen, würde dann aber keine GbR mehr sein, da dies gerade casus knacksus iRd Unterscheidung zwischen GbR und OHG ist (die GbR betreibt gerade kein Handelsgewerbe).
NF
9.1.2025, 17:32:26
Die GbR ist zwar mittlerweile eintragungsfähig. Aber wenn ein Handelsgewerbe vorliegt, müsste sie aber eigentlich ihre Firma in eine OHG ändern, oder nicht?
finnjh
11.1.2025, 10:23:46
Ja, die kleingewerbliche GbR, welche die VSS des § 105 HGB nicht erfüllt da sie kein Handelsgewerbe treibt, kann sich gem. § 2 HGB in das Handelsregister eintragen lassen. § 107 II 1 HGB stellt klar, dass die Eintragung in diesem Fall als OHG zu erfolgen hat. Sie ist dann Kaufmann kraft konstitutiver Eintragung. Will eine OHG, welche kein Handelsgewerbe (mehr) betreibt, die
Kaufmannseigenschaftwieder loswerden und sich aus dem Handelsregister austragen lassen, geht dies seit dem MoPeG nicht mehr durch Löschung sondern durch einen Statuswechsel zur GbR (§ 107 II 2 HGB, § 707c BGB). Es erfolgt dann ein Registerwechsel und eine Eintragung als GbR.