Gesetzliche Vermutung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K macht Schadensersatz wegen einer Eigentumsverletzung an einem Fahrrad geltend. B bestreitet das Eigentum des K, allerdings nicht dessen unmittelbaren Besitz.
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Einordnung des Falls
Gesetzliche Vermutung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Greift eine sogenannte „gesetzliche Vermutung“, kommt es für den Begünstigten zu einer Verkürzung der Darlegungs- und Beweislast.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Eine gesetzliche Vermutung besteht aus Vermutungstatbestand und Vermutungsfolge.
Ja, in der Tat!
3. K muss den Vermutungstatbestand des § 1006 BGB, also den unmittelbaren Besitz am Fahrrad, dartun.
Ja!
4. Gegen die gesetzliche Vermutung kann sich B nicht verteidigen.
Nein, das ist nicht der Fall!
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