EuGH Stauder: Der EuGH „entdeckt“ die EU-Grundrechte
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Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Ein EU-Beschluss erlaubt Händlern ausnahmsweise Butter unter Einstandspreis an Bedürftige zu verkaufen. Der Beschluss sieht vor, dass der Käufer dabei seinen Namen nennt. S ist bedürftig. Er meint aber, die Pflicht zur Namensnennung verletzt seine Grundrechte.
Einordnung des Falls
EuGH Stauder: Der EuGH „entdeckt“ die EU-Grundrechte
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. S kann sich gegen den EU-Beschluss auf EU-Grundrechte berufen.
Genau, so ist das!
2. Die EU-Grundrechte stehen auf einer Stufe mit EU-Verordnungen und EU-Richtlinien und können durch den EU-Gesetzgeber (also EU-Parlament und EU-Rat) aufgehoben werden.
Nein, das trifft nicht zu!
3. Bis heute existieren EU-Grundrechte nur in Form ungeschriebener allgemeiner Rechtsgrundsätze des Unionsrechts.
Nein!
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Jakob G.
23.12.2023, 12:17:39
Sind diese nicht als allg. Rechtsgrundsätze (=Schnittmenge der Verfassungen der Mitgliedstaaten) i.S. Art. 38 I lit. c UN-Charta zu klassifizieren? Würde die Herleitung durch den EuGH dogmatisch schärfen und die Herkunft des
![Jakob G.](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fwissen.jurafuchs.de%2Fimage%2F%25252Fassets%25252Fsecure%25252Fusers%25252Favatar__anpaf7xdmkh216cphglyoey5x.jpeg%3Ftype%3Draw&w=3840&q=75)
Jakob G.
23.12.2023, 12:18:13
... Europarechts als spezielles Völkerrecht verdeutlichen.