EuGH Stauder: Der EuGH „entdeckt“ die EU-Grundrechte
21. August 2025
2 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Ein EU-Beschluss erlaubt Händlern ausnahmsweise, Butter unter Einstandspreis an Bedürftige zu verkaufen. Der Beschluss sieht vor, dass der Käufer dabei seinen Namen nennt. S ist bedürftig. Er meint aber, die Pflicht zur Namensnennung verletzt seine Grundrechte.
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