Subsidiarität bei vorbeugender Feststellungsklage?
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Weil A sich mit der Baubehörde B gestritten hat, droht B an, die weitere Durchführung von As Hausbau förmlich zu verbieten. A befürchtet einen finanziellen Schaden und will feststellen lassen, dass B zu dem Verbot nicht befugt ist.
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Einordnung des Falls
Subsidiarität bei vorbeugender Feststellungsklage?
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. A klagt. Statthaft ist die Feststellungsklage, wenn das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses strittig ist.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Bei der Frage, ob eine behördliche Befugnis besteht gegenüber einem Bürger ein Verbot zu erlassen, handelt es sich grundsätzlich ein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis.
Genau, so ist das!
3. Wenn B das angedrohte Bauverbot erlassen würde, würde B damit einen Verwaltungsakt erlassen.
Ja, in der Tat!
4. Wenn A ein besonderes Interesse gerichtet auf den präventiven Rechtsschutz hat, kommt grundsätzlich die vorbeugende Feststellungsklage als statthafte Klageart in Betracht.
Ja!
5. Die vorbeugende Feststellungsklage ist vorrangig vor der vorbeugenden Unterlassungsklage.
Nein, das ist nicht der Fall!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Reus04
9.10.2024, 21:46:18
Hey, woraus würde sich der Rechtsanspruch des A in Hinblick auf die
Begründetheitder allgemeinen
Leistungsklageergeben?