Subsidiarität ggü Normenkontrollantrag
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Nach einer neuen Verordnung des Landes N dürfen Katzen nur noch frei draußen rumlaufen, wenn sie sterilisiert sind. Tierliebhaberin Tina (T) ist empört. Sie will feststellen lassen, dass N so eine Verordnung nicht erlassen durfte.
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Einordnung des Falls
Subsidiarität ggü Normenkontrollantrag
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Bei der Frage, ob N das Recht hatte, die Verordnung zu erlassen, handelt es sich grundsätzlich darum, ob ein Rechtsverhältnis zwischen T als Bürgerin und N besteht.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die ebenso in Betracht kommende Normenkontrolle (§ 47 VwGO) ist subsidiär zur Feststellungsklage.
Nein, das ist nicht der Fall!
3. T begehrt letztlich die Feststellung, dass die neue Verordnung rechtswidrig ist.
Ja, in der Tat!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Christopher
16.3.2023, 18:29:30
Hi, also ich bin davon ausgegangen, dass die Tierliebhaberin nur allgemein gegen die Verordnung ist und nicht weil sie als Katzenbesitzerin betroffen ist. Dann wäre es interessant das Beg
ehren auszulegen bzw. bestünde dann ja mangels Konkretheit gar kein Rechtsverhältnis .
Nora Mommsen
20.3.2023, 11:32:30
Hallo Christopher, danke für deine Rückmeldung und willkommen im Jurafuchs-Forum! Tatsächlich würde es dann am Rechtsverhältnis fehlen, absolut richtig gesehen. Wir haben jetzt den Sachverhalt nochmal umformuliert, sodass es unmittelbar klar sein sollte. Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team
Unterfertigter
27.1.2024, 12:20:42
Der letzte Satz im Sachverhalt lässt die
FeststellungsklagemE noch immer eindeutig ausscheiden. Wer feststellen lassen will, dass eine Verordnung nicht hätte erlassen werden dürfen, möchte nicht nur feststellen, dass für ihn keine Pflichten aus der Rechtsverordnung erwachsen
L.Goldstyn
26.8.2024, 17:29:19
Dem Einwand von @[Unterfertigter](158363) schließe ich mich an und sehe hier ebenfalls noch Überarbeitungs- oder Klärungsbedarf @[
Nora Mommsen](178057). Vielen Dank und viele Grüße!
Sniter
4.9.2023, 14:39:19
Liebes Jurafuchs-Team, ich bin davon ausgegangen, dass die allg FK und das Normenkontrollverfahren (NKV) nebeneinander stehen können, weil das NKV ein obj Beanstandungsverfahren ist und daher der subjektiven Rechtsschutzmöglichkeit der FK nicht im Wege stehen kann.