Öffentliches Recht
Europarecht
Arbeitnehmerfreizügigkeit, Art. 45 AEUV
Verpflichtung privater Personen zur Wahrung der Grundfreiheiten („Angonese“)
Verpflichtung privater Personen zur Wahrung der Grundfreiheiten („Angonese“)
17. August 2025
7 Kommentare
4,7 ★ (6.703 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der italienische Staatsangehörige G, der deutsch und italienisch als Muttersprachen spricht und der in Österreich studiert hat, bewirbt sich bei der privaten Bank B in Bozen. Die Ausschreibung verlangt Zweisprachigkeit (deutsch/italienisch), nur nachweisbar durch ein Diplom aus Bozen. G erbringt den Nachweis nicht. Seine Bewerbung wird abgelehnt.
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