Körperliches Eindringen
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
B kauft von Nachbar N eine Doppelhaushälfte. Als N und B vor Gericht über die Schalldämmung streiten, ordnet das Gericht eine Schallmessung an, die B nicht zulässt. N erwirkt eine einstweilige Verfügung, auf deren Grundlage das Haus aufgebrochen und die Messung durchgeführt wird.
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Einordnung des Falls
Körperliches Eindringen
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der sachliche Schutzbereich des Art. 13 Abs. 1 GG ist eröffnet.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Das Aufbrechen des Hauses und die Durchführung der Schallmessung gegen den Willen der B stellen einen Eingriff in Art. 13 Abs. 1 GG dar.
Genau, so ist das!
3. Der persönliche Schutzbereich des Art. 13 Abs. 1 GG ist eröffnet.
Genau, so ist das!
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