Körperliches Eindringen
14. Februar 2025
3 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
B kauft von Nachbar N eine Doppelhaushälfte. Als N und B vor Gericht über die Schalldämmung streiten, ordnet das Gericht eine Schallmessung an, die B nicht zulässt. N erwirkt eine einstweilige Verfügung, auf deren Grundlage das Haus aufgebrochen und die Messung durchgeführt wird.
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Einordnung des Falls
Körperliches Eindringen
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der sachliche Schutzbereich des Art. 13 Abs. 1 GG ist eröffnet.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Das Aufbrechen des Hauses und die Durchführung der Schallmessung gegen den Willen der B stellen einen Eingriff in Art. 13 Abs. 1 GG dar.
Genau, so ist das!
3. Der persönliche Schutzbereich des Art. 13 Abs. 1 GG ist eröffnet.
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Amelie7
26.11.2024, 12:14:49
Ich habe es vom Sachverhalt eher so verstanden, dass der B noch nicht eingezogen ist. Stimmt das und der Schutzbereich ist auch vor Einzug schon eröffnet?
hannabuma
2.12.2024, 13:55:10
Mir ist aufgefallen, dass ihr zu den jeweiligen GR meistens eine individualisierte Definition zum
Eingriffsbegriffeinbaut, die an das GR angepasst ist. In welchem Verhältnis stehen diese
Definitionenzu dem klassischen und modernen
Eingriffsbegriffund wo führe ich sie in der Klausur an? Brauche ich diese angepassten
Eingriffsbegriffe überhaupt, oder reicht die Subsumtion unter den modernen
Eingriffsbegriff?
Viooola
8.1.2025, 19:03:18
Du brauchst nur den klassischen und modernen
Eingriffsbegriff. Am Besten man prüft zuerst den klassischen
Eingriffsbegriffan, da wenn dieser vorliegt, du schon gar nicht mehr auf den modernen zurückgreifen musst. Der
moderne Eingriffsbegriffist sehr weit gefasst umfasst quasi jedes staatliche Handeln, dass dich irgendwie benachteiligt. Die hier dargestellte Definition ergibt sich mMn ansonsten auch aus dem Schutzweck der Norm, sodass du dir auch selbst für jedes einzelne GR eine spezielle Eingriffsdefinition herleiten könntest. Aber das ist eigtl nicht nötig, da du auch einfach unter den modernen/klassischen
Eingriffsbegriffsubsumieren kannst