Öffentliches Recht
Grundrechte
Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG)
Bloßes Beobachten von außen, wie es jedermann möglich ist
Bloßes Beobachten von außen, wie es jedermann möglich ist
8. Dezember 2025
10 Kommentare
4,8 ★ (19.105 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Polizist P hat A im Verdacht, Böses im Schilde zu führen. Um genauere Infos zu erlangen, blickt er während seiner Straßenstreife vor dem Haus der A vom Gehweg aus durch das Fenster. A sieht darin einen Eingriff in Art. 13 Abs. 1 GG.
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