Öffentliches Recht

Grundrechte

Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG)

Bloßes Beobachten von außen, wie es jedermann möglich ist

Bloßes Beobachten von außen, wie es jedermann möglich ist

8. Dezember 2025

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Polizist P hat A im Verdacht, Böses im Schilde zu führen. Um genauere Infos zu erlangen, blickt er während seiner Straßenstreife vor dem Haus der A vom Gehweg aus durch das Fenster. A sieht darin einen Eingriff in Art. 13 Abs. 1 GG.

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