Zivilrechtliche Nebengebiete
Gesellschaftsrecht
Offene Handelsgesellschaft
Haftung der OHG-Gesellschafter (Sozialverbindlichkeiten iSv § 126 S. 1 HGB, Subsidiarität)
Haftung der OHG-Gesellschafter (Sozialverbindlichkeiten iSv § 126 S. 1 HGB, Subsidiarität)
4. April 2025
8 Kommentare
4,9 ★ (12.316 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

G2 hat der Pleitefuchs-OHG ein Darlehen in Höhe von €10.000 gewährt, als die OHG in finanziellen Schwierigkeiten war. Bei Fälligkeit des Rückzahlungsanspruchs verlangt G2 von der G1 persönlich die Rückzahlung des Kredits.
Diesen Fall lösen 70,9 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Haftung der OHG-Gesellschafter (Sozialverbindlichkeiten iSv § 126 S. 1 HGB, Subsidiarität)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Grundsätzlich haften OHG-Gesellschafter akzessorisch für Verbindlichkeiten der Gesellschaft.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Sozialverbindlichkeiten von Gesellschaftern fallen nicht unter § 126 S. 1 HGB.
Genau, so ist das!
3. Die Forderung der G2 ist eine Sozialverbindlichkeit.
Nein, das trifft nicht zu!
4. G2 muss grundsätzlich die Gesellschaft in Anspruch nehmen, bevor sie sich an G1 wendet.
Nein!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
David.
25.7.2023, 19:54:52
Bezüglich der Subsidiarität gilt dies aber nur in den Fällen, in denen der Gesellschafter eine Drittgläubigerforderung hat oder?

Lord Denning
25.6.2024, 11:55:50
Wie kann der Gesellschafter von der Gesellschaft Freistellung verlangen? Gibt es da einen Freistellungsanspruch? Vielen Dank schonmal im Voraus ;)
Fuchsfrauchen
7.8.2024, 22:18:18
Kann G2 von G1 die ganze Summe verlangen?

G0d0fMischief
8.1.2025, 16:56:10
@[Fuchsfrauchen](89264) ich würde sagen nein. Gem. § 1
26 HGBhaften die Gesellschafter untereinander als Gesamtschuldner, sodass diese gem. § 426 I 1 BGB soweit nichts anderes vereinbart ist zu gleichen Teilen verpflichtet sind. Dies erscheint auch interessengerecht, da von dem Darlehen sowohl G1 als auch G2 profitieren und es daher unbillig wäre, wenn nur ein Gesellschafter letztverantwortlich haftet. Beide Gesellschafter können dann aber von der OHG die von ihnen geleistete Summe zurückverlangen, vgl. § 105 III HGB i.V.m. § 716 I HGB.