Zivilrecht
Examensrelevante Rechtsprechung ZR
Entscheidungen von 2018
Grundbuch und Gesamtrechtsnachfolge
Grundbuch und Gesamtrechtsnachfolge
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A und B sind Gesellschafter der A & B KG und als solche im Grundbuch eingetragen. Nach dem Ausscheiden des B aus der Gesellschaft will A ein Grundstück aus dem Betriebsvermögen an C veräußern.
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Einordnung des Falls
Grundbuch und Gesamtrechtsnachfolge
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Auch nach Ausscheiden des B aus der A & B KG besteht die Gesellschaft weiter.
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. Eine Eintragung im Grundbuch setzt die Voreintragung des Verfügenden voraus.
Genau, so ist das!
3. Vom Voreintragungsgrundsatz des § 39 Abs. 1 GBO besteht für den Fall der Gesamtrechtsnachfolge eine Ausnahme.
Ja, in der Tat!
4. Eine Grundbucheintragung des C konnte auch ohne Voreintragung des A erfolgen (§ 40 Abs. 1 GBO analog).
Ja!
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