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BGB AT
Insichgeschäft – Missbrauch der Vertretungsmacht und Bereicherungsausgleich
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Insichgeschäft – Missbrauch der Vertretungsmacht und Bereicherungsausgleich
13. März 2026
29 Kommentare
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die K-GmbH & Co. KG gewährt der B-GmbH & Co. KG ein Darlehen. Dabei vertritt G, der Geschäftsführer der Komplementär-GmbHs von K und B, sowohl K als auch B. Die Komplementärin der B ist im Gesellschaftsvertrag (nur) im Außenverhältnis von § 181 BGB befreit. K zahlt das Darlehen vereinbarungsgemäß an D, einen Gläubiger der B, aus.
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