Zivilrecht
Kreditsicherungsrecht
Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte
Sicherungszession: Kein § 986 Abs. 2 BGB; kein Abtretungsverbot
Sicherungszession: Kein § 986 Abs. 2 BGB; kein Abtretungsverbot
15. August 2025
1 Kommentar
4,7 ★ (1.913 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
S tritt G zur Sicherung eines Kredits eine Forderung ab. Hierbei haben sie die Rückabtretung schuldrechtlich vereinbart. Noch vor der vollständigen Zahlung überträgt G S‘ Forderung abredewidrig an den Dritten D. S möchte ihre Forderung zurück.
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