Zivilrecht

Kreditsicherungsrecht

Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte

Sicherungszession: Kein § 986 Abs. 2 BGB; kein Abtretungsverbot

Sicherungszession: Kein § 986 Abs. 2 BGB; kein Abtretungsverbot

15. August 2025

1 Kommentar

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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S tritt G zur Sicherung eines Kredits eine Forderung ab. Hierbei haben sie die Rückabtretung schuldrechtlich vereinbart. Noch vor der vollständigen Zahlung überträgt G S‘ Forderung abredewidrig an den Dritten D. S möchte ihre Forderung zurück.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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