Zivilrecht
Kreditsicherungsrecht
Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte
Eigentumsvorbehalt: gutgläubiger Wegerwerb, § 161 Abs. 3 BGB, aber § 936 Abs. 3 BGB
Eigentumsvorbehalt: gutgläubiger Wegerwerb, § 161 Abs. 3 BGB, aber § 936 Abs. 3 BGB
29. April 2025
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

V veräußert und übergibt K unter Eigentumsvorbehalt eine Maschine. Noch vor der vollständigen Zahlung durch K veräußert V die Maschine unter Abtretung des Herausgabeanspruchs weiter an den Dritten D. D weiß nichts von der Vereinbarung zwischen V und K.
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Einordnung des Falls
Eigentumsvorbehalt: gutgläubiger Wegerwerb, § 161 Abs. 3 BGB, aber § 936 Abs. 3 BGB
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. D könnte einen Anspruch auf Herausgabe der Maschine gegenüber K zustehen (§ 985 BGB).
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Aufgrund des Kaufvertrages stand K gegenüber V ein Recht zum Besitz zu.
Genau, so ist das!
3. Geht das Besitzrecht des Vorbehaltskäufers stets durch Zwischenverfügung unter?
Nein, das trifft nicht zu!
4. Da D hier aber keine Kenntnis vom Anwartschaftsrecht hatte, hat er das Eigentum an den Maschinen gutgläubig lastenfrei erworben (§§ 161 Abs. 3, 936 Abs. 1 BGB).
Nein!
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