Zivilrecht

BGB Allgemeiner Teil

AGB

Vorrang der Individualabrede vor AGB

Vorrang der Individualabrede vor AGB

17. August 2025

14 Kommentare

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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H liefert Brauerei B aufgrund einer ausgehandelten Liefervereinbarung 20 KG Hopfen, der "garantiert einen Säuregehalt von 13% aufweist". Bs Kunden beschweren sich über versäuertes Bier. B muss es zurücknehmen, da der Hopfen einen Säuregehalt von 15% aufwies. B verlangt von H Schadensersatz wegen der Garantie. H verweist auf ihre AGB, die die Haftung für Schäden aus mangelhafter Lieferung ausschließen.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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