Zivilrecht
BGB Allgemeiner Teil
AGB
Wann ist eine Klausel überraschend iSv § 305c Abs. 1 BGB? – 1 (Erweiterung oder Begründung zusätzlicher Hauptpflichten)
Wann ist eine Klausel überraschend iSv § 305c Abs. 1 BGB? – 1 (Erweiterung oder Begründung zusätzlicher Hauptpflichten)
20. Mai 2025
9 Kommentare
4,8 ★ (18.487 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

K kauft von V eine Kaffeemaschine für €500. V legt der K ein Vertragsformular mit deutlich hervorgehobenen AGB vor, das die K unterzeichnet. § 3 der AGB legt fest, dass der Käufer mit dem Kauf verpflichtet wird, mindestens drei Kilogramm Kaffee pro Monat von V zu kaufen.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Wann ist eine Klausel überraschend iSv § 305c Abs. 1 BGB? – 1 (Erweiterung oder Begründung zusätzlicher Hauptpflichten)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Einbeziehungsvoraussetzungen nach § 305 BGB liegen vor.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. AGB werden trotzdem nicht Vertragsbestandteil, wenn sie überraschend oder mehrdeutig (§ 305c Abs. 1 BGB) sind.
Genau, so ist das!
3. Die Verpflichtung, monatlich Kaffee von V zu beziehen, stellt beim Kauf einer Kaffeemaschine eine überraschende Klausel (§ 305c Abs. 1 BGB) dar.
Ja, in der Tat!
4. Der Kaufvertrag über die Kaffeemaschine ist wegen der überraschenden AGB-Klausel unwirksam.
Nein!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!