Zivilrecht
BGB Allgemeiner Teil
AGB
Wann ist eine Klausel überraschend iSv § 305c Abs. 1 BGB? – 1 (Erweiterung oder Begründung zusätzlicher Hauptpflichten)
Wann ist eine Klausel überraschend iSv § 305c Abs. 1 BGB? – 1 (Erweiterung oder Begründung zusätzlicher Hauptpflichten)
15. August 2025
9 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

K kauft von V eine Kaffeemaschine für €500. V legt der K ein Vertragsformular mit deutlich hervorgehobenen AGB vor, das die K unterzeichnet. § 3 der AGB legt fest, dass der Käufer mit dem Kauf verpflichtet wird, mindestens drei Kilogramm Kaffee pro Monat von V zu kaufen.
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