Öffentliches Recht
Grundrechte
Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)
Sachlicher Schutzbereich der negativen Meinungsfreiheit 4: Konfrontation mit staatlichen "Meinungen"
Sachlicher Schutzbereich der negativen Meinungsfreiheit 4: Konfrontation mit staatlichen "Meinungen"
23. August 2025
11 Kommentare
4,8 ★ (17.133 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Als Zeichen gegen Homophobie und für LGBTQ-Rechte hisst die Stadt Berlin an öffentlichen Gebäuden die Regenbogenflagge. Bürgerin C findet die dadurch zum Ausdruck gebrachte "Meinungsdiktatur" unerhört und will von staatlicher Seite nicht mit derartigen Meinungen belästigt werden.
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