Öffentliches Recht

Grundrechte

Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)

Sachlicher Schutzbereich der negativen Meinungsfreiheit 4: Konfrontation mit staatlichen "Meinungen"

Sachlicher Schutzbereich der negativen Meinungsfreiheit 4: Konfrontation mit staatlichen "Meinungen"

23. August 2025

11 Kommentare

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Als Zeichen gegen Homophobie und für LGBTQ-Rechte hisst die Stadt Berlin an öffentlichen Gebäuden die Regenbogenflagge. Bürgerin C findet die dadurch zum Ausdruck gebrachte "Meinungsdiktatur" unerhört und will von staatlicher Seite nicht mit derartigen Meinungen belästigt werden.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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