Öffentliches Recht

Verwaltungsrecht AT

Rücknahme und Widerruf von Verwaltungsakten

Rücknahme eines begünstigenden VAs: § 48 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 VwVfG: Ausschluss des Vertrauensschutzes (Erschlichene Leistung)

Rücknahme eines begünstigenden VAs: § 48 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 VwVfG: Ausschluss des Vertrauensschutzes (Erschlichene Leistung)

19. August 2025

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Jurastudentin Lawra (L) hat ihr Studium beendet. Um ihre Ausbildungsförderung aufrecht zu erhalten, beantragt sie mit einer gefälschten Studienbescheinigung Ausbildungsförderung (BAföG). Die Behörde (B) bewilligt die Zahlungen. Als L's Schwindel auffällt, hebt B die Bewilligung auf.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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