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Grundfall: Meinungsfreiheit als Meinungsäußerungsfreiheit
Sachverhalt
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Echte Fragen
Im Rahmen einer Talkshow fragt L in die Runde: "Sind Sie der Meinung, dass die EU als Wertegemeinschaft noch eine Zukunft hat?" Rundfunkintendant R sieht die Sendung und erteilt L eine Abmahnung, weil er die Frage blöd findet. R meint, Fragen seien von der Meinungsfreiheit nicht geschützt.
Rhetorische Fragen
In einer Talkshow macht Politiker P Ausführungen zum Klimaschutz. Daraufhin fragt Moderator M ironisch: „Ist das Ihr Ernst?“ Eine Antwort erwartet er von P nicht. Rundfunkintendantin R meint, solche Nachfragen seien nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt, und erteilt M eine Abmahnung.