Rhetorische Fragen
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
In einer Talkshow macht Politiker P Ausführungen zum Klimaschutz. Daraufhin fragt Moderator M ironisch: „Ist das Ihr Ernst?“ Eine Antwort erwartet er von P nicht. Rundfunkintendantin R meint, solche Nachfragen seien nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt, und erteilt M eine Abmahnung.
Diesen Fall lösen 90,3 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Rhetorische Fragen
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Fragen sind vom sachlichen Schutzbereich der Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG) umfasst.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Fragen sind aus Sicht des Schutzes der Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG) Werturteilen gleichgestellt.
Ja!
3. Rhetorische Fragen fallen generell aus dem Schutzbereich der Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG) heraus.
Nein, das ist nicht der Fall!
4. Der sachliche Schutzbereich der Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG) ist für Ms Äußerung ("Ist das Ihr Ernst?") eröffnet.
Ja, in der Tat!
Fundstellen
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Blackpanther
27.4.2023, 17:22:22
Hat jemand ein Beispiel für eine rhetorische Frage, die bloße Tatsachenbehauptung ist?
CR7
20.7.2023, 15:26:58
Ich hätte gesagt sowas wie „Ist es nicht so, dass der Mensch Sauerstoff zum Atmen braucht“ oder „Ist Wasser nass“?