Echte Fragen
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Im Rahmen einer Talkshow fragt L in die Runde: "Sind Sie der Meinung, dass die EU als Wertegemeinschaft noch eine Zukunft hat?" Rundfunkintendant R sieht die Sendung und erteilt L eine Abmahnung, weil er die Frage blöd findet. R meint, Fragen seien von der Meinungsfreiheit nicht geschützt.
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Einordnung des Falls
Echte Fragen
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der sachliche Schutzbereich der Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG) schützt die Kundgabe einer Meinung.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Fragen fehlt das Element der subjektiven Stellungnahme, weshalb sie aus dem sachlichen Schutzbereich der Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG) herausfallen.
Nein, das trifft nicht zu!
3. Der sachliche Schutzbereich der Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG) ist für die Frage des L eröffnet.
Ja!
Fundstellen
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
QuiGonTim
1.2.2022, 19:30:53
Im vorliegenden Fall ist die Frage zugleich ein
Werturteil. Indem L sie stellt, gibt er kund, dass er sie für derart bedeutsam hält, dass sie vom der gefragten Person in einer Fernsehtalkshow beantwortet werden sollte. Dies ist eine subjektive Stellungnahme, also ein
Werturteil.
Lukas_Mengestu
3.2.2022, 12:04:47
Hallo QuiGonTim, interessanter Ansatz. In der Tat enthält jede Frage bestimmte Annahmen und Wertungen. Dennoch hat das BVerfG nicht den Versuch unternommen "echte" Fragen zwanghaft den Begriffen Tatsachen oder
Werturteilzuzuordnen. Vielmehr hat es explizit anerkannt, dass eine offene Frage, die der Verifizierung oder Klärung einer bestimmten Annahme dienen soll, eine dritte, eigenständige Kategorie bildet, die aber ebenfalls von Art. 5 Abs. 1 GG geschützt ist (sehr lesenswert, BVerG, Beschl. v. 9.10.1991 - 1 BvR 221/90 = NJW 1992, 1442). Davon zu unterscheiden sind rhetorische Fragen, also Aussagen, die lediglich in Frageform gekleidet sind und bei denen eine bestimmte Antwort vorweggenommen wird. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team