Einzelfall zur Erbschaft: Digitaler Nachlass
26. Juli 2023
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Oma O ist bei ihrem Lieblingshobby, dem Fallschirmspringen, ums Leben gekommen. Bis zuletzt war sie sehr aktiv auf Facebook unterwegs. Ihre Tochter T und auch der Nachbar N, welcher Erbe ist, möchten Zugriff auf ihr Facebook-Konto erhalten.
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Einordnung des Falls
Einzelfall zur Erbschaft: Digitaler Nachlass
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Ist der digitale Nachlass ist nicht vererblich, weswegen weder T als nahe Angehörige noch N als Erbe Zugriff erhalten?
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Gehört das Facebook-Konto nicht zum digitalen Nachlass?
Nein!
3. Hätte Facebook hätte in seinen AGB bestimmen können, dass das Eigentum auf die nahen Angehörigen übergehen soll?
Genau, so ist das!
4. Genießen die privaten Nachrichten, die O von ihrer Tochter T erhalten hat, schutzwürdiges Vertrauen?
Nein, das trifft nicht zu!
5. Genügt es, wenn Facebook dem N den Inhalt des Profils durch eine PDF-Datei übermittelt und keinen direkten Zugriff auf das Konto gewährt?
Nein!
Fundstellen
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