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Eingriffsvoraussetzungen II: Negativer und positiver Friedensbegriff
Sachverhalt
Reduziert auf das WesentlicheWie funktioniert Jurafuchs?
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Eingriffsvoraussetzungen III: Abstrakte Gefahrenlage
Infolge der Terroranschläge vom 11.09.2001 stellt der UN-Sicherheitsrat in seiner Resolution 1373 fest: „such acts, like any act of international terrorism, constitute a threat to international peace and security“. Zudem enthält die Resolution einen umfangreichen Maßnahmenkatalog zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus.
Eingriffsvoraussetzungen IV: Atypische Gefahrenlage
2014 breitet sich in Teilen Westafrikas die gefährliche Ebola-Epidemie rasant aus. Sie bedroht die nach friedens- und entwicklungsfördernden Maßnahmen errungene Stabilität in den betroffenen Ländern. Zur Eindämmung des Virus richtet der UN-Sicherheitsrat eine Sondermission ein.