Firmenbildung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Karla ist Bäckermeisterin. Zusammen mit der Konditormeisterin Ursula hat sie ein Unternehmen für den Verkauf von selbst hergestellten Backwaren in Form einer OHG gegründet. In derselben Stadt gibt es bereits die K&U Bäckerei GmbH mit demselben Gegenstand. K und U überlegen, wie ihre Handelsfirma lauten soll.
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Einordnung des Falls
Firmenbildung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Karla und Ursula können ihr Unternehmen „K&U Bäckerei OHG“ nennen.
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. Karla und Ursula können ihr Unternehmen „Traumstücke OHG“ nennen.
Genau, so ist das!
3. Karla und Ursula können ihr Unternehmen „Karlas und Ursulas kleine Backstube“ nennen.
Nein, das trifft nicht zu!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
iustus
24.5.2021, 20:40:23
Mega geil mal was zu 17ff HGB zu machen
hannab
6.12.2023, 19:37:22
Das Bild passt nicht zum Text 🫣
Lukas_Mengestu
7.12.2023, 07:02:20
Lieben Dank für den Hinweis, hannab! Das haben wir angepasst. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
Lord Denning
10.7.2024, 11:45:32
Bezeichnet nicht „Unternehmen“(-sbezeichnung) nur das Geschäft selbst und nicht den dahinterstehenden Kaufmann (bzw. die Gesellschaft) und ist dementsprechend nicht die „Firma“?
robse27
19.7.2024, 16:30:53
Liebes Jurafuchs-Team, könntet ihr den Aufgabentext (letzte Frage) bitte umändern? Wie Lord Denning schon zutreffend sagte steht im Text „könnten ihr Unternehmen (!) so nennen“. Das Unternehmen bzw. Geschäftsbezeichnung kann man durchaus so nennen, aber die Firma richtigerweise nicht (da kein Rechtsformzusatz). Danke und LG :)