
Zivilrechtliche Nebengebiete > Handelsrecht
Firmenschutz, § 37 HGB
V. Verde hat ihr unter der Firma „Verde Kaffeehaus e.K.“ geführtes Handelsgeschäft an K. König veräußert. V duldet die Firmenfortführung durch K vorerst, obwohl sie nicht einverstanden war. Als K’s Produkte sich nach wenigen Tagen als ungenießbar herausstellen, möchte V die Fortführung unter ihrer Firma durch K unterbinden.

Zivilrechtliche Nebengebiete > Handelsrecht
Firmenfortführung bei Erwerb des Handelsgeschäfts, § 22 HGB
Veronika Verde hat ihr unter der Firma „Verde Kaffeehaus e.K.“ geführtes Handelsgeschäft an Karl König veräußert. Um ihren guten Ruf nicht im Nachhinein zu ruinieren, möchte V nicht, dass K das Handelsgeschäft mit ihrem Namen in der Firma fortführt. Sie duldet aber die Firmenfortführung durch K vorerst.
Zivilrechtliche Nebengebiete > Handelsrecht
Firmenfortführung bei Namensänderung, § 21 HGB
Lilli Lerchensporn betreibt kleingewerblich eine Schneiderei und ist im Handelsregister eingetragen (§ 2 HGB). Ihre Handelsfirma lautet „Lerchensporn Schneiderei e.K.“. Sie heiratet Hans Herzsprung und nimmt seinen Namen an (§ 1355 BGB).