Gewaltandrohung ohne Vertretungsmacht
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Beim Abendempfang auf einem UN-Gipfeltreffen kommt es zu einem Streit zwischen einem einfachen Sicherheitsberater aus B und einem General aus R. Der Sicherheitsberater aus B droht dem General aus R mit militärischen Schritten, sollte R seine Expansionspolitik fortsetzen.
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Einordnung des Falls
Gewaltandrohung ohne Vertretungsmacht
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Gewaltandrohungen im Sinne von Art. 2 Nr. 4 UN-Charta setzen ein dem Staat zurechenbares Handeln voraus.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Äußerungen des Sicherheitsberaters sind B zurechenbar.
Genau, so ist das!
3. Die Äußerungen des Sicherheitsberaters aus B stellen eine Androhung von Gewalt nach Art. 2 Nr. 4 UN-Charta dar.
Nein, das trifft nicht zu!
Fundstellen
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