Landesrecht (im Aufbau)

Polizei- und Ordnungsrecht NRW

Polizeiliche Standardmaßnahmen

Anwendungsvorrang vor der Generalklausel: Standardermächtigung einschlägig, aber Voraussetzungen nicht erfüllt

Anwendungsvorrang vor der Generalklausel: Standardermächtigung einschlägig, aber Voraussetzungen nicht erfüllt

21. August 2025

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Polizist P nimmt Randalierer R fest. Bevor P den R in die Zelle sperrt, nimmt P dem R seinen Glücksbringer, einen kleinen Plüsch-Schornsteinfeger ab. Diesen verwahrt er in einem Schrank auf der Polizeiwache.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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