Strafrecht

Strafrecht Allgemeiner Teil

Rechtfertigungsgründe

Erlaubnistatbestandsirrtum (vor § 16 StGB)

Definition: Erlaubnistatbestandsirrtum (vor § 16 StGB)

19. Juli 2025

6 Kommentare

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Was versteht man unter einem „Erlaubnistatbestandsirrtum“?

Als Erlaubnistatbestandsirrtum bezeichnet man den Fall, dass der Täter sich irrig tatsächliche Umstände vorstellt, die, wenn sie wirklich vorlägen, einen rechtlich anerkannten Rechtfertigungsgrund darstellen würden.

Der Erlaubnistatbestandsirrtum (Abkürzung: ETBI) wird teilweise auch Erlaubnisumstandsirrtum genannt.
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