Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Rechtfertigungsgründe
Erlaubnistatbestandsirrtum (vor § 16 StGB)
Definition: Erlaubnistatbestandsirrtum (vor § 16 StGB)
19. April 2025
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Was versteht man unter einem „Erlaubnistatbestandsirrtum“?
Als Erlaubnistatbestandsirrtum bezeichnet man den Fall, dass der Täter sich irrig tatsächliche Umstände vorstellt, die, wenn sie wirklich vorlägen, einen rechtlich anerkannten Rechtfertigungsgrund darstellen würden.
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