Zivilrecht
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Die Nichtleistungskondiktion
Fahrradgepäckträger II – Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb nicht tauglich
Fahrradgepäckträger II – Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb nicht tauglich
26. August 2025
15 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A stellt Gepäckträger her und liefert diese an C. B meint, dass A durch die Herstellung ihr (Bs) Patent verletzt. B spricht eine Verwarnung gegenüber As Kunde C aus. C bezieht daraufhin die Gepäckträger von anderen Anbietern, die im Besitz einer Lizenz der B sind. Eine Patentrechtsverletzung kann nicht festgestellt werden.
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