Zivilrecht
Bereicherungsrecht
Die Nichtleistungskondiktion
Fahrradgepäckträger II – Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb nicht tauglich
Fahrradgepäckträger II – Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb nicht tauglich
4. April 2025
12 Kommentare
4,4 ★ (18.515 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A stellt Gepäckträger her und liefert diese an C. B meint, dass A durch die Herstellung ihr (Bs) Patent verletzt. B spricht eine Verwarnung gegenüber As Kunde C aus. C bezieht daraufhin die Gepäckträger von anderen Anbietern, die im Besitz einer Lizenz der B sind. Eine Patentrechtsverletzung kann nicht festgestellt werden.
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Einordnung des Falls
Fahrradgepäckträger II – Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb nicht tauglich
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Voraussetzungen einer Eingriffskondiktion könnten erfüllt sein (§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB).
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. B hat etwas in sonstiger Weise erlangt (§812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB).
Ja!
3. Das Tatbestandsmerkmal „auf dessen Kosten“ ist erfüllt, wenn ein Eingriff in ein fremdes Recht vorliegt.
Genau, so ist das!
4. Das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb weist einen Zuweisungsgehalt auf, in den eingegriffen werden kann.
Nein, das trifft nicht zu!
5. Es liegt ein Eingriff in ein fremdes Recht vor.
Nein!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
simon175
15.12.2022, 10:09:02
In wiefern hat B in diesem Falle etwas in sonstiger Weise erlangt? Liegt das an der Veränderung der Lieferkette der A?

Nora Mommsen
16.12.2022, 14:09:40
Hallo simon175, B hat durch die Verwarnung des C erreicht, dass dieser nur noch Verträge mit Händlern abschloss, die eine Lizenz von C hatten. An diesen Lizenzen verdient C
Geld, sodass durch den Mehrverkauf auch mehr von den Lizenzen Gebrauch gemacht wurde. Darin liegt das erlangte etwas der C. Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team

Juliaa
4.4.2023, 22:57:43
Stand hier auch erst auf dem Schlauch, vielleicht könnte man das als Erklärung hinzufügen :)
Diaa
14.10.2023, 07:58:43
Ich auch!
asanzseg
1.11.2023, 17:11:30
Also was von C erlangt wird kann in der Frage ad hoc mit dem kurzen Aufgabentext nicht gelesen werden. Ein Hinweis etwa, „ von nun an erhält B die Lizenzgebühren durch den Vertreib des C“ würde eigentlich schon reichen.
Schrobl
20.9.2024, 18:35:51
Erhält er die Lizenzgebühren nicht durch Leistung seiner Lizenznehmer?

ahimes
15.12.2024, 19:34:57
@[Nora Mommsen](178057) ich glaube, du hast hier die Buchstaben vertauscht. Der Sachverhalt sagt doch: B spricht eine Verwarnung gegenüber As Kunde C aus. C bezieht daraufhin die Gepäckträger von anderen Anbietern, die im B
esitz einer Lizenz der B sind. Du schreibst, das C an Lizenzen verdient, dabei ist es doch B. Bitte korrigiert mich, wenn ich jetzt nicht SV falsch erfasst haben sollte. Ich finde diese Aufgabe allgemein sehr verwirrend. Stand wie meine Vorgänger mangels Eckinfos auf dem Schlauch.
Josef K.
25.3.2025, 17:48:16
Mich frustriert die Aufbereitung der Mehrpersonenkonstellationen, in denen nicht genannt wird, wer eigentlich gegen wen vorgeht, sondern stattdessen abstrakt gefragt wird, ob
Tatbestandsmerkmaleerfüllt sind, ohne das deutlich gemacht wird, in welcher Relation eigentlich. Das verbraucht unnötig knappe Resourcen wie Zeit und Hirnschmalz und ich tendiere, wieder auf das Lehrbuch auszuweichen.