Referendariat
Die Revisionsklausur im Assessorexamen
Begründetheit I: Vorliegen der Verfahrensvoraussetzungen
Einführungsfall Strafverfolgungsverjährung
Einführungsfall Strafverfolgungsverjährung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A bietet Bürgermeister B am 15.04.2010 Geld, damit B für die Stadt einen Vertrag mit As Firma schließt. Dies geschieht nach Zahlung am 30.04.2010. A wird am 20.04.2015 angeklagt und am 15.05.2015 wegen minder schweren Falles der Bestechung (§ 334 Abs. 1 S. 2 StGB) verurteilt.
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Einordnung des Falls
Einführungsfall Strafverfolgungsverjährung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Ist die Tat verjährt, hebt das Revisionsgericht das Urteil auf und stellt das Verfahren ein (§ 354 Abs. 1 StPO).
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Verjährungsfrist beträgt hier drei Jahre (§ 78 Abs. 3 Nr. 5 StGB).
Nein, das trifft nicht zu!
3. Die Verjährung der Bestechung (§ 334 Abs. 1 S. 2 StGB) beginnt am 15.04.2010, als A dem B das Geld anbietet.
Nein!
4. Die Tat verjährte ursprünglich am 29.04.2015.
Genau, so ist das!
5. Durch die Erhebung der öffentlichen Klage wurde die Verjährung jedoch unterbrochen (§ 78c Abs. 1 Nr. 6 StGB).
Ja, in der Tat!
Fundstellen
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