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Rechtsstaatswidrige Tatprovokation, Art. 6 EMRK

9. Mai 2026

4 Kommentare

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Der nunmehr unbescholtene, ehemalige Drogenhändler D lässt sich vom verdeckten Ermittler V nach monatelangem Flehen und Drängen schließlich zähneknirschend überzeugen, über alte Kontakte Drogen zu besorgen. D wird wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (§ 29 BtMG) verurteilt.

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