Referendariat
Die Revisionsklausur im Assessorexamen
Begründetheit I: Vorliegen der Verfahrensvoraussetzungen
Rechtsstaatswidrige Tatprovokation, Art. 6 EMRK
Rechtsstaatswidrige Tatprovokation, Art. 6 EMRK
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der nunmehr unbescholtene, ehemalige Drogenhändler D lässt sich vom verdeckten Ermittler V nach monatelangem Flehen und Drängen schließlich zähneknirschend überzeugen, über alte Kontakte Drogen zu besorgen. D wird wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (§ 29 BtMG) verurteilt.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Rechtsstaatswidrige Tatprovokation, Art. 6 EMRK
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Eine rechtsstaatswidrige Tatprovokation (Art. 6 Abs. 1 S. 1 EMRK) kann nach der Rechtsprechung des BGH vorliegen, wenn der Täter durch verdeckte Ermittler zur Tat verleitet wird.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Erfüllt das monatelange Drängen und Flehen des V die Anforderungen an eine rechtsstaatswidrige Tatprovokation?
Genau, so ist das!
3. Verstöße gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens (Art. 6 Abs. 1 S. 1 EMRK) können durch Kompensationsmaßnahmen der Strafverfolgungsbehörden und Gerichte ausgeglichen werden.
Ja, in der Tat!
4. Vorliegend kann die rechtsstaatswidrige Tatprovokation durch eine Berücksichtigung bei der Haftvollstreckung ausgeglichen werden.
Nein!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!