Schutz der negativen Berufsfreiheit
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Millionär M liebt den Müßiggang. Er hat reich geerbt und lebt von seinem Vermögen. Einer Erwerbstätigkeit ist er noch nie nachgegangen. Bürgermeister B von der Arbeitspartei findet das unerhört und fordert M per Bescheid auf, einen Beruf zu ergreifen.
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Einordnung des Falls
Schutz der negativen Berufsfreiheit
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Art. 12 Abs. 1 GG enthält ein einheitliches Grundrecht der Berufsfreiheit.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) schützt neben Berufswahl, Berufsausübung und Ausbildungsfreiheit auch die Freiheit, auf das Ergreifen eines Berufs zu verzichten.
Ja, in der Tat!
Fundstellen
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
HelinAfshar
21.7.2023, 11:54:32
Wäre hier nicht der Art. 12 Abs. 2 GG zutreffend? Oder scheitert es dabei vielleicht an der Bestimmtheit da B den M nur zu einer an sich unbestimmten Tätigkeit aufgefordert hat?
DeliktusMaximus
9.10.2024, 17:18:02
Der soll einen 1€ Job machen.