Schutz der negativen Berufsfreiheit
Diesen Fall lösen 98,1 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Millionär M liebt den Müßiggang. Er hat reich geerbt und lebt von seinem Vermögen. Einer Erwerbstätigkeit ist er noch nie nachgegangen. Bürgermeister B von der Arbeitspartei findet das unerhört und fordert M per Bescheid auf, einen Beruf zu ergreifen.
Einordnung des Falls
Schutz der negativen Berufsfreiheit
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Art. 12 Abs. 1 GG enthält ein einheitliches Grundrecht der Berufsfreiheit.
Ja, in der Tat!
2. Die Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) schützt neben Berufswahl, Berufsausübung und Ausbildungsfreiheit auch die Freiheit, auf das Ergreifen eines Berufs zu verzichten.
Ja, in der Tat!
Fundstellen
Jurafuchs kostenlos testen
![HelinAfshar](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fwissen.jurafuchs.de%2Fimage%2F%25252Fassets%25252Fsecure%25252Fusers%25252Favatar__jaswlygkdodvfmdmiosuw.jpeg%3Ftype%3Draw&w=3840&q=75)
HelinAfshar
21.7.2023, 11:54:32
Wäre hier nicht der Art. 12 Abs. 2 GG zutreffend? Oder scheitert es dabei vielleicht an der Bestimmtheit da B den M nur zu einer an sich unbestimmten Tätigkeit aufgefordert hat?