Öffentliches Recht
Grundrechte
Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)
Persönlicher Schutzbereich: Deutsche --> Nicht-EU-Bürger
Persönlicher Schutzbereich: Deutsche --> Nicht-EU-Bürger
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die Stadt S möchte das 50-jährige Jubiläum des Aufenthalts des King of Rock’n‘Roll Elvis in S feiern. Für die Planung der Feierlichkeiten will S einen Elvis-Kenner einstellen. US-Bürger U, international anerkannter Elvis-Experte, bewirbt sich, wird von S aber pauschal abgelehnt.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Persönlicher Schutzbereich: Deutsche --> Nicht-EU-Bürger
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Eröffnung des persönlichen Schutzbereichs der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) setzt nach dem Wortlaut voraus, dass U Deutscher ist.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. U kann den Schutz der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) in gleicher Weise über die allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) als Auffang-Grundrecht beanspruchen.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.