Rechtsnatur
15. April 2025
1 Kommentar
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A betreibt eine Drogerie. Zu seinem Warenbestand gehören große Vorräte an leicht brennbaren Flüssigkeiten und andere hochentzündliche Stoffe. T, die ebenfalls eine Drogerie betreibt, möchte ihren Rivalen schädigen und legt dazu in der Drogerie des A ein Feuer.
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Einordnung des Falls
Rechtsnatur
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat sich wegen Herbeiführen einer Brandgefahr (§ 306f Abs. 1 StGB) strafbar gemacht, wenn sie einen "fremden" "feuergefährdeten Betrieb" "in Brandgefahr" gebracht hat.
Ja!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Dogu
29.7.2024, 11:51:43
Aus Eurer letzten Lösung geht nicht hervor, was der Unterschied zwischen Abs. 1 und 2 auf Seiten des TB sein soll, der aber (da Abs. 2 keine Unterschiede auf der Rechtsfolgenseite vorsieht) vorhanden sein sollte. Ist der Unterschied beim TBM "fremde" des Abs. 1 zu sehen?