Öffentliches Recht
VwGO
Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)
Begründetheit bei § 80a Konstellation 2
Begründetheit bei § 80a Konstellation 2
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
B erhält eine Baugenehmigung. B hält nach den Bauplänen nicht die erforderlichen Abstände zum Grundstück seiner Nachbarin N ein. N ist der Ansicht, das Bauvorhaben sei deshalb rechtswidrig und will gegen die Baugenehmigung vorgehen. N stellt einen Antrag nach § 80a Abs. 3, Abs. 1 Nr. 2 VwGO i.V.m. § 80 Abs. 5 S. 1 VwGO. Der Antrag ist zulässig.
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Einordnung des Falls
Begründetheit bei § 80a Konstellation 2
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Entfaltet die Anfechtung einer Baugenehmigung im Wege von Widerspruch und Anfechtungsklage aufschiebende Wirkung?
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Ns Antrag im einstweiligen Rechtsschutz ist bereits unbegründet, weil sie nicht Adressatin der Baugenehmigung ist.
Nein!
3. § 80a Abs. 1 VwGO betrifft Maßnahmen, die die Behörde auf Antrag vornehmen kann. Nach § 80a Abs. 3 VwGO kann aber auch das Gericht diese Maßnahmen treffen.
Genau, so ist das!
4. Ns Antrag ist begründet, wenn ihr Aussetzungsinteresse Bs Vollzugsinteresse überwiegt.
Ja, in der Tat!
5. Bs Bauvorhaben ist rechtswidrig und verstößt gegen drittschützende Normen. N wird in der Hauptsache Erfolg haben. Ihr Antrag nach § 80a Abs. 3, Abs. 1 Nr. 2 VwGO i.V.m. § 80 Abs. 5 S. 1 Alt. 1 VwGO ist begründet.
Ja!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Fischerino
16.8.2023, 20:58:07
Hier müsste es wohl Satz 2 bei der Zitierung des § 80a Abs. 3 VwGO heißen
A-MUC
5.5.2024, 18:13:59
Ich hätte den Falltext als eindeutiger empfunden, wenn er wie folgt formuliert worden wäre: B erhält eine Baugenehmigung. Nach den Bauplänen hält B aber nicht die erforderlichen Abstände zu ihrem Grundstück ein. Daher ist Nachbarin N der Ansicht, das Bauvorhaben sei rechtswidrig, sie will daher gegen die Baugenehmigung vorgehen. N stellt einen Antrag nach § 80a Abs. 3, Abs. 1 Nr. 2 VwGO i.V.m. § 80 Abs. 5 S. 1 VwGO. Der Antrag ist zulässig. Ansonsten klingt es m.E. so, als sei es noch streitig, ob B die erforderlichen Abstände einhält. Abgesehen davon: Tausend Dank für dieses Kapitel. Endlich habe ich die §§ 80, 80a VwGO verstanden. Didaktisch wirklich grandioses Kapitel! Danke, Danke, Danke!
A-MUC
5.5.2024, 18:15:15
Statt „ihrem Nachbargrundstück“ müsste es dann natürlich „zu dem Grundstück ihrer Nachbarin B“ heißen.
Lukas_Mengestu
7.5.2024, 09:45:50
Hi Anna-MUC, vielen Dank für das tolle Lob! Die Sätze haben wir getauscht, damit es noch deutlicher wird. Viel Erfolg und Spaß weiterhin beim Lernen. Beste Grüße, Lukas
Faby
3.10.2024, 11:21:30
In der Lösung wurde bei der Nennung der Norm "§ 80 Abs. 2 Nr. 3 VwGO" auch hier (wie im vorherigen Fall) "S. 1" vergessen. :)
Linne_Karlotta_
9.10.2024, 15:11:13
Hallo Faby, vielen Dank für Deinen Hinweis! Wir haben den Fehler auf unsere Liste gesetzt und werden ihn im nächsten Korrekturgang beheben. Deine Aufmerksamkeit hilft uns, die Qualität unserer Inhalte hochzuhalten. Wir werden diesen Thread als erledigt markieren, sobald wir den Fehler behoben haben. Beste Grüße, Linne_Karlotta_, für das Jurafuchs-Team