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Statthaftigkeit § 123 VwGO: Verpflichtungsklage (Regelungsanordnung)
Sachverhalt
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Statthaftigkeit § 123 VwGO: Allgemeine Leistungsklage (Regelungsanordnung)
Landwirtin L hat einen Subventionsbescheid von der Gemeinde G erhalten. Als die Zahlungen fällig werden, zahlt G nicht. L hat mit Blick auf die anstehenden Zahlungen einige Investitionen getätigt. Sie benötigt die Auszahlung daher dringend.
Statthaftigkeit § 123 VwGO: Feststellungsklage (Sicherungsanordnung)
Baubehörde B erlässt eine Abrissverfügung gegenüber Gundula Gause (G). G weiß aufgrund ihrer guten Allgemeinbildung, dass der Bescheid nichtig ist, weil er B als Behörde nicht erkennen lässt. Nach einem Monat kündigt B an, dass Gs Haus nächsten Montag abgerissen wird.