Öffentliches Recht
VwGO
Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)
Abgrenzung §§ 80, 80a VwGO zu § 123 VwGO
Abgrenzung §§ 80, 80a VwGO zu § 123 VwGO
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Lawra befasst sich zum ersten Mal mit dem vorläufigen Rechtsschutz im Verwaltungsrecht. Sie fragt sich, was die Normen des §§ 80, 80a VwGO und § 123 VwGO jeweils regeln. Welche Aussagen stimmen?
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Abgrenzung §§ 80, 80a VwGO zu § 123 VwGO
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. § 123 VwGO kann nur einschlägig sein, wenn die §§ 80, 80a VwGO nicht einschlägig sind.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. §§ 80, 80a VwGO regeln den vorläufigen Rechtsschutz in einer Anfechtungssituation.
Ja!
3. § 123 VwGO regelt nur den vorläufigen Rechtsschutz in der Verpflichtungssituation.
Nein, das ist nicht der Fall!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
🦊²
29.11.2022, 08:58:52
Hey Hey, ein kleiner Wunsch für neue Fälle: Zum §
80a VwGOund seine Besonderheiten wären Fälle sehr hilfreich! :-) LG
Nora Mommsen
29.11.2022, 15:07:51
Hallo Fuchs², danke für die Anmerkung. Das haben wir auf der To-Do Liste notiert :) Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team
Ronja R.
25.11.2024, 12:07:11
Genauso fühle ich mich häufiger im Verwaltungsprozessrecht 🥲