Öffentliches Recht
Verwaltungsprozess-Recht
Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)
Abgrenzung §§ 80, 80a VwGO zu § 123 VwGO
Abgrenzung §§ 80, 80a VwGO zu § 123 VwGO
2. Oktober 2025
10 Kommentare
4,7 ★ (37.367 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Lawra befasst sich zum ersten Mal mit dem vorläufigen Rechtsschutz im Verwaltungsrecht. Sie fragt sich, was die Normen des §§ 80, 80a VwGO und § 123 VwGO jeweils regeln. Welche Aussagen stimmen?
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