Grundfall: Mitgliedstaaten
21. Mai 2025
4 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Cannabishandel wurde in Deutschland legalisiert. Die niederländische Kifferin K möchte die Chance ergreifen und in Deutschland einen Coffeeshop eröffnen. Deutsche Landespolizistin P, an der die neusten Entwicklungen vorbeigegangen, stellt das Cannabis der K bei einer Kontrolle sicher.
Diesen Fall lösen 86,9 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Grundfall: Mitgliedstaaten
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Anwendungsbereich der Niederlassungsfreiheit ist vorliegend eröffnet.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Niederlassungsfreiheit verpflichtet in erster Linie die Mitgliedstaaten.
Genau, so ist das!
3. Die Anordnung der Sicherstellung durch P stellt keine Maßnahme eines Mitgliedstaates dar, da P als Landespolizistin nur dem Land unterstellt ist.
Nein, das trifft nicht zu!
4. An die Qualität der Maßnahme werden hohe Anforderungen gestellt. Die Sicherstellung ist daher keine Maßnahme eines Verpflichteten.
Nein!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

di203
26.3.2025, 08:57:03
Liebes Team, leider finde ich auf der neuen Startseite das allgemeine Frageportal nicht mehr. Ich bin auf der Suche nach einer Merkhilfe zur Auflistung aller EU-Mitgliedstaaten, falls ich in der Aufregung des Examens mal ein Land vergessen sollte oder eins hinzudichte. In einer Falllösung hier habe ich einen Thread gesehen, der auf ein Gesetz verweist (nicht zwingend EU-Norm), der eine Liste aller aktuellen EU-Mitgliedstaaten hat. Leider habe ich die Norm vergessen und finde durch die Suchfunktion den Kommentar hier nicht wieder. Wer kann mir helfen?

Christian Leupold-Wendling
1.4.2025, 12:31:06
Hi Diana, das Forum findest du unten im Hauptmenü unter dem Eintrag **Forum**. Auf der Startseite oben rechts findest du, wie gewohnt, die Benachrichtigungen. Die Suche findest Du auf der Startseite wie gewohnt oben rechts (Lupen-Icon).

Christian Leupold-Wendling
1.4.2025, 12:32:42
Meinst Du diesen Thread? https://applink.jurafuchs.de/3FXqYC33cSb

'Jimmy' McGill
6.5.2025, 17:16:56
@[di203](256960) Meinst du den Art. 52 EUV? Art. 52 EUV: Die Verträge gelten für das Königreich Belgien, die Republik Bulgarien, die Tschechische Republik, das Königreich Dänemark, die Bundesrepublik Deutschland, die Republik Estland, Irland, die Hellenische Republik, das Königreich Spanien, die Französische Republik, die Italienische Republik, die Republik Zypern, die Republik Lettland, die Republik Litauen, das Großherzogtum Luxemburg, die Republik Ungarn, die Republik Malta, das Königreich der Niederlande, die Republik Österreich, die Republik Polen, die Portugiesische Republik, Rumänien, die Republik Slowenien, die Slowakische Republik, die Republik Finnland, das Königreich Schweden und das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland.