Öffentliches Recht
Europarecht
Niederlassungsfreiheit, Art. 49 AEUV
Niederlassungsfreiheit, Art. 49 AEUV („Wouters")
Niederlassungsfreiheit, Art. 49 AEUV („Wouters")
19. Juli 2025
6 Kommentare
4,6 ★ (7.192 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die dänische Rechtsanwaltskammer weist den Antrag der deutschen Rechtsanwältin W auf Zulassung zurück, da W als Partnerin einer Wirtschaftsprüfergesellschaft eingetragen werden sollte. Nach der Verordnung der Kammer ist eine Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen aber untersagt.
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