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Niederlassungsfreiheit, Art. 49 AEUV („Viking")
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Niederlassungsfreiheit, Art. 49 AEUV („Offene Diskriminierung“)
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Niederlassungsfreiheit, Art. 49 AEUV – Versteckte Diskriminierung („Commerzbank")
Die deutsche C-Bank hat eine Zweigniederlassung in Litauen. C fordert die dort gezahlten Steuern auf Grundlage eines Abkommens zurück und fordert den bei verspäteter Rückzahlung vorgesehenen Zuschlag. Der Zuschlag wird nicht gewährt, da die C steuerlich nicht in Litauen ansässig ist.