Öffentliches Recht
Europarecht
Niederlassungsfreiheit, Art. 49 AEUV
Niederlassungsfreiheit, Art. 49 AEUV („Viking")
Niederlassungsfreiheit, Art. 49 AEUV („Viking")
23. August 2025
7 Kommentare
4,5 ★ (6.154 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die finnische Reederei R möchte ihre Schiffe in Estland registrieren lassen. Hintergrund ist, dass R ihrer Besatzung nach estnischem Recht niedrigere Löhne zahlen kann, als dies nach finnischem Recht möglich ist. Die finnische Gewerkschaft leitet Arbeitskampfmaßnahmen ein.
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