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Datenübermittlung zwischen Polizei und Nachrichtendienst – Grenzen („Data–Mining“)

einfach
schwer
31. Mai 2026
7 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche
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§ 6a ATDG erlaubt die erweiterte Nutzung von in der Antiterrordatei gespeicherten Daten durch Nachrichtendienste und Polizeibehörden, um aus diesen neue Erkenntnisse zu gewinnen. B hat Sorge von einer solchen Nutzung erfasst zu werden und erhebt Verfassungsbeschwerde.

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