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Datenübermittlung zwischen Polizei und Nachrichtendienst – Grenzen („Data–Mining“)

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Datenübermittlung zwischen Polizei und Nachrichtendienst – Grenzen („Data–Mining“)

5. Mai 2026

7 Kommentare

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

§ 6a ATDG erlaubt die erweiterte Nutzung von in der Antiterrordatei gespeicherten Daten durch Nachrichtendienste und Polizeibehörden, um aus diesen neue Erkenntnisse zu gewinnen. B hat Sorge von einer solchen Nutzung erfasst zu werden und erhebt Verfassungsbeschwerde.

Diesen Fall lösen 75,3 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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