Herleitung des APR
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
In einer Pressekonferenz der Regierung erzählt Ministerin M von einer Partynacht mit Exfreund E. E steht selbst nicht in der Öffentlichkeit und will derart private Details nicht veröffentlicht wissen.
Diesen Fall lösen 80,8 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Herleitung des APR
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die privaten Lebensvorgänge des E sind durch das Grundgesetz geschützt.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht ist ausdrücklich in Art. 2 Abs. 1 GG normiert.
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Der sachliche Schutzbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) wurde durch die Rechtsprechung abschließend definiert.
Nein, das trifft nicht zu!
Fundstellen
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