Öffentliches Recht
Grundrechte
Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)
Schutzdimension 1: APR als klassisches Abwehrrecht bei Eingriffen durch den Staat
Schutzdimension 1: APR als klassisches Abwehrrecht bei Eingriffen durch den Staat
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der Bundesnachrichtendienst (BND) hört heimlich die Telefongespräche des Bürgers B mit dessen Ehefrau mit.
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Einordnung des Falls
Schutzdimension 1: APR als klassisches Abwehrrecht bei Eingriffen durch den Staat
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) schützt vor Persönlichkeitsverletzungen durch staatliche Organe.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der sachliche Schutzbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des B ist bezüglich der Abhörmaßnahmen des BND eröffnet.
Genau, so ist das!
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