Öffentliches Recht
Grundrechte
Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)
Schutzdimension: APR als wehrfähiges Recht gegenüber Eingriffen Privater
Schutzdimension: APR als wehrfähiges Recht gegenüber Eingriffen Privater
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Sängerin S wird im Ibiza-Urlaub mit ihrem neuen Liebhaber von Paparazzi fotografiert. Boulevardblatt B veröffentlicht die Fotos. S wehrt sich gegen die Veröffentlichung im Rahmen einer zivilrechtlichen Klage.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Schutzdimension: APR als wehrfähiges Recht gegenüber Eingriffen Privater
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. B ist unmittelbar an Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG gebunden und hat deshalb das allgemeine Persönlichkeitsrecht der S zu achten.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. B ist als Private mittelbar an Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG gebunden und hat deshalb das allgemeine Persönlichkeitsrecht der S zu achten.
Ja!
3. Im Rahmen der zivilrechtlichen Ansprüche sind die verfassungsrechtlichen Wertungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der S zu berücksichtigen.
Genau, so ist das!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!