Zivilrecht
Examensrelevante Rechtsprechung ZR
Entscheidungen von 2017
Statthafter Rechtsbehelf bei Vollstreckungsvertrag
Statthafter Rechtsbehelf bei Vollstreckungsvertrag
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
S und G schließen einen Vertrag, in dem sie sich verpflichteten, die Zwangsvollstreckung nicht in Gesellschaftsanteile der jeweils anderen Partei zu betreiben. Wegen einer offenen Geldforderung gegen S pfändet G dennoch den Anteil des S an einer rechtsfähigen GbR, die mit Sportwagen handelt. S möchte sich gegen die Pfändung wehren.
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Einordnung des Falls
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 6 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Zwangsvollstreckung richtet sich nach §§ 802a ff. ZPO.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. G kann den Anteil des S an einem Porsche pfänden, den die GbR unlängst erworben hat.
Nein!
3. Infolge der Pfändung kann G den Gewinnanteil des S beanspruchen.
Nein, das ist nicht der Fall!
4. Durch Vollstreckungsverträge (wie hier) können die Parteien die Zwangsvollstreckung im Rahmen der Privatautonomie komplett frei gestalten.
Nein, das trifft nicht zu!
5. Statthafter Rechtsbehelf wegen eines Verstoßes gegen einen Vollstreckungsvertrag ist die Vollstreckungserinnerung, § 766 ZPO.
Nein!
6. Für das Vorgehen des S gegen die Zwangsvollstreckung ist die Vollstreckungsgegenklage (auch: Vollstreckungsabwehrklage, § 767 Abs. 1 ZPO) statthaft.
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
gelöscht
5.8.2020, 06:52:59
Hallo liebes Jurafuchs-Team. Müsste es in der Antwort auf die 1. Frage nicht eigentlich § 802 a und nicht
§ 802 ZPOheißen 🤔? Ich hab da nämlich "falsch" angeklickt und lag "falsch"😕
Eigentum verpflichtet 🏔️
15.10.2020, 14:22:04
Hallo Marcus, du hast Recht, der Abschnitt "Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen" beginnt erst bei § 802a ZPO. Haben wir korrigiert!
Daniel
15.10.2020, 13:02:35
Mir scheint, dass in einer Antworterklärung „Schuldner“ und „Gläubiger“ vertauscht sind.
Eigentum verpflichtet 🏔️
15.10.2020, 14:20:40
Hallo Daniel, danke für den Hinweis! Das stimmt, natürlich ist bspw.
§ 811 ZPOeine Schuldnerschutzvorschrift. Wir haben den Fall überarbeitet :)