Strafrecht
BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Schwere Körperverletzung, § 226 StGB
Konkurrenz zwischen gefährlicher Körperverletzung (§ 224 StGB) und schwerer Körperverletzung (§ 226 StGB)
Konkurrenz zwischen gefährlicher Körperverletzung (§ 224 StGB) und schwerer Körperverletzung (§ 226 StGB)
17. August 2025
2 Kommentare
4,8 ★ (11.780 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T schlitzt O – ohne Tötungsvorsatz – mit einem Küchenmesser den Unterleib auf. T will, dass O keine Kinder mehr bekommen kann. O wird infolge der Messerstiche auch unfruchtbar.
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