Zivilrecht
BGB Allgemeiner Teil
Geschäftsfähigkeit
Mittel vom gesetzlichen Vertreter zu freier Verfügung überlassen, doch meist ergibt die Auslegung, dass selbst beim vorbehaltslosen Überlassen der Mittel der Minderjährige nicht vollkommen frei sein soll in der Verwendung der Mittel
Mittel vom gesetzlichen Vertreter zu freier Verfügung überlassen, doch meist ergibt die Auslegung, dass selbst beim vorbehaltslosen Überlassen der Mittel der Minderjährige nicht vollkommen frei sein soll in der Verwendung der Mittel
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der 13-jährige K hat gerade von seinen Eltern E sein monatliches Taschengeld (€25) erhalten. Die E überlassen es stets K, für was er dieses Geld ausgibt. K geht in die nächste Tankstelle und kauft sich dort von seinem Taschengeld ein Sixpack Bier.
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Einordnung des Falls
Mittel vom gesetzlichen Vertreter zu freier Verfügung überlassen, doch meist ergibt die Auslegung, dass selbst beim vorbehaltslosen Überlassen der Mittel der Minderjährige nicht vollkommen frei sein soll in der Verwendung der Mittel
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die E haben dem K das Taschengeld zu freier Verfügung überlassen (§ 110 BGB).
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Indem die E dem K das Taschengeld zu freier Verfügung überlassen haben, haben sie konkludent in den Kaufvertrag über das Bier eingewilligt.
Nein!
Jurastudium und Referendariat.