Zivilrecht
BGB Allgemeiner Teil
Geschäftsfähigkeit
Mittel vom gesetzlichen Vertreter zu freier Verfügung überlassen, doch meist ergibt die Auslegung, dass selbst beim vorbehaltslosen Überlassen der Mittel der Minderjährige nicht vollkommen frei sein soll in der Verwendung der Mittel
Mittel vom gesetzlichen Vertreter zu freier Verfügung überlassen, doch meist ergibt die Auslegung, dass selbst beim vorbehaltslosen Überlassen der Mittel der Minderjährige nicht vollkommen frei sein soll in der Verwendung der Mittel
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der 13-jährige K hat gerade von seinen Eltern E sein monatliches Taschengeld (€25) erhalten. Die E überlassen es stets K, für was er dieses Geld ausgibt. K geht in die nächste Tankstelle und kauft sich dort von seinem Taschengeld ein Sixpack Bier.
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Einordnung des Falls
Mittel vom gesetzlichen Vertreter zu freier Verfügung überlassen, doch meist ergibt die Auslegung, dass selbst beim vorbehaltslosen Überlassen der Mittel der Minderjährige nicht vollkommen frei sein soll in der Verwendung der Mittel
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die E haben dem K das Taschengeld zu freier Verfügung überlassen (§ 110 BGB).
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Indem die E dem K das Taschengeld zu freier Verfügung überlassen haben, haben sie konkludent in den Kaufvertrag über das Bier eingewilligt.
Nein!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
QuiGonTim
29.4.2022, 08:12:14
Der Kaufvertrag würde ja auch gegen ein gesetzliches Verbot aus dem Jugend
schutzgesetzverstoßen und wäre dann nach
134 BGBnichtig. Wie verhalten sich 134 und die Vorschriften zur beschränkten Geschäftsfähigkeit zueinander? Was ist zuerst zu prüfen?
Lukas_Mengestu
29.4.2022, 15:15:41
Hallo QuiGonTim, die beiden Unwirksamkeitsgründe stehen letztlich nebeneinander. Eine fixe Prüfungsreihenfolge gibt es insoweit nicht. Letztlich folgt daraus lediglich, dass in diesem Fall selbst mit EInwilligung der Eltern der Kaufvertrag nicht zustande gekommen wäre. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
as.mzkw
2.10.2024, 14:53:06
Wie würde man das in der Klausur darstellen? In einem Hilfsgutachten oder mit den Worten „Zudem könnte der Vertrag gem. §
134 BGBnichtig sein …“ ?