Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht AT
Nebenbestimmungen zu Verwaltungsakten
Grundfall Nebenbestimmungen (Abgrenzung zu Inhaltsbestimmungen)
Grundfall Nebenbestimmungen (Abgrenzung zu Inhaltsbestimmungen)
4. April 2025
5 Kommentare
4,8 ★ (35.595 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Sportsfreundin S beantragt eine Baugenehmigung zur Errichtung eines Fitnessstudios. Die zuständige Behörde (B) erteilt die Genehmigung unter der Maßgabe, dass S ausreichend Stellplätze für Fahrzeuge vor dem Studio baut.
Diesen Fall lösen 94,3 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Grundfall Nebenbestimmungen (Abgrenzung zu Inhaltsbestimmungen)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Baugenehmigung ist ein Verwaltungsakt.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Verwaltungsakte können mit sog. Nebenbestimmungen erlassen werden (§ 36 VwVfG).
Ja, in der Tat!
3. Nebenbestimmungen müssen von Inhaltsbestimmungen des Verwaltungsakts abgegrenzt werden.
Ja!
4. Die Maßgabe, dass S zwanzig Parkplätze vor dem Studio bauen muss, ist eine Inhaltsbestimmung.
Nein, das ist nicht der Fall!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

CR7
11.8.2024, 13:12:32
Es ist manchmal nicht leicht, sich den Unterschied zwischen NB und IB zu merken. In unserem Uni-Rep haben wir mal folgenden Merksatz gelernt, der sich eigentlich ganz gut eignet und ich gerne teile (falls nicht schon bekannt): Beantrage ich einen VA mit 5 Fingern, erhalte aber nur 4 Finger →
Inhaltsbestimmung→
Verpflichtungsklagedarauf gerichtet, den VA wie beantragt (5 Finger) erlassen zu bekommen. Beantrage ich einen VA mit 5 Fingern, erhalte aber 5 Finger mit einer Warze auf einen der Finger → Nebenbestimmung → Anfechtungsklage darauf gerichtet, die Warze (NB) zu beseitigen Beispiel: Beantrage ich einen Stall mit Walmdach (5 Finger), erhalte aber ein Satteldach (4 Finger) → VK Beantrage ich einen Stall mit Walmdach (5 Finger) und erhalte auch das Walmdach (5 Finger), muss aber zusätzlich einen teuren Hitzeschutzreflektor auf der Südseite anbringen (Warze) → Nebenbestimmung → AK
Findet Nemo Tenetur
1.2.2025, 21:32:48
Kann mir jemand die Bedeutung des Wortes “Unbeschadet” in § 36 II erklären; bzw wieso gilt denn § 36 II ausschließlich für Ermessensverwaltungsakte? Wenn der Witz an der Nebenbestimmung ist, dass sie den begehrten und gewährten VA als solchen unberührt lässt (anders als die
Inhaltsbestimmung, so wie ich es verstanden habe), sondern nur noch etwas hinzufügt, weswegen kann man dann nicht auch zu einem gebundenen VA noch Nebenbestimmungen erlassen?

NatürlichBlond
3.3.2025, 17:09:30
Hi, aus meinem Hemmer-Kurs ist mir im Gedächtnis geblieben, dass
Inhaltsbestimmungen (anders als in der Vertiefungsbox erklärt) gerade keine unechten Nebenbestimmungen sind. Die genaue Erklärung und Quelle suche ich noch raus. Viele Grüße!